Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Abfall; Entsorgung
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 1.2 - Hauptverwaltung und kommunale Abfallwirtschaft
Leitung Adelheid Schmid
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Adelheid Schmid
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 688
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E15, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E15, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 162
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E16, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E16, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 210
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E16, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E16, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 182
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E12, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 468
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E12, Erdgeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Kosten
Informationen sind in der Regel kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Verwandte Themen
- Abfallratgeber Bayern; Informationssystem
- Abfallgebühren; Bezahlung
- Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
- Abfallentsorgung; Beratung
- Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.04.2023
Stand: 03.04.2023