Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Zuständige Behörde:
Leitung Eva Maria Welsch
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 202, 2. Obergeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 257, 2. Obergeschoss, Westflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 256, 2. Obergeschoss, Westflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 116
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 202, 2. Obergeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 201, 2. Obergeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 259, 2. Obergeschoss, Westflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 259, 2. Obergeschoss, Westflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 256, 2. Obergeschoss, Westflur
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Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Externer Dokumentlink
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Redaktionell verantwortlich
Voraussetzungen
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Erforderliche Unterlagen
die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Schwandorf):
- Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Sie können die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung online beantragen.