Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Zuständige Behörde:
Leitung Eva Maria Welsch
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 202, 2. Obergeschoss, Nordflur
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09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 257, 2. Obergeschoss, Westflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 256, 2. Obergeschoss, Westflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 116
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 202, 2. Obergeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 201, 2. Obergeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 259, 2. Obergeschoss, Westflur
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09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 259, 2. Obergeschoss, Westflur
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09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 256, 2. Obergeschoss, Westflur
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Bei der Anzeige des Abgrabungsbeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Abgrabungsbehörde lediglich über den bevorstehenden Abgrabungsbeginn informieren.
Durch die Anzeige des Abgrabungsbeginns soll die untere Abgrabungsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Abgrabungsüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung abgelaufen ist.
Folgen bei Nichtanzeige
Zeigen Sie den Abgrabungsbeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor der Ausführung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Abgrabungsbehörde die Einstellung der Abgrabung anordnen.
Voraussetzungen
Den Abgrabungsbeginn müssen Sie anzeigen, wenn:
- Sie mit der Ausführung einer genehmigungspflichtigen Abgrabung beginnen oder
- Sie die Ausführung der Abgrabung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten fortsetzen.
Dies gilt ebenso für ein von einer Teilabgrabungsgenehmigung umfasstes Vorhaben.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Baubeginnsanzeige“ bei der unteren Abgrabungsbehörde (Landratsämter und kreisfreie Städte) ein.
- Eine mündliche Anzeige genügt nicht.
- Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
- Die untere Abgrabungsbehörde prüft sodann, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung noch nicht abgelaufen ist. Ferner kann sie gegebenenfalls Maßnahmen zur Überwachung der Abgrabung vorbereiten.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Beginnsanzeigen ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Abgrabungsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Abgrabungsbeginn kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Abgrabungsbehörde angezeigt werden.
- Das vorgegebene Formular „Baubeginnsanzeige“ wird durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
Fristen
Sie müssen den Abgrabungsbeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Ausführung anzeigen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
- Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns
- Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
- Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
- Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
- Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Redaktionell verantwortlich
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf):
- Baubeginn online anzeigen
Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.