Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Adoption; Informationen zur Freigabe
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 114
09431 / 471 - 382
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E21A, Erdgeschoss, Ostflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 382
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E21A, Erdgeschoss, Ostflur
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Kurzbeschreibung
Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.