Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung
Zuständige Behörde:
Landratsamt Schwandorf
Abteilungsleiterin Anite Plank
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.
Rechtsgrundlagen
- ggf. Richtlinie zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
- Art. 74 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
Verwandte Themen
- Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung
- Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste; Beantragung der Zustimmung zur Umlage von gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 18.03.2024