Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.1 - Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen
Leitung Gerhard Domaier
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Gerhard Domaier
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 193
09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E34, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E34, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 279
09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E39, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E39, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.02.2024
Stand: 06.02.2024