Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 2.1 - Kommunale Angelegenheiten und staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Leitung Christina Reindl
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Christina Reindl
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 333
09431 / 471 - 102
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 129, 1. Obergeschoss, Ostflur
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09431 / 471 - 102
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 129, 1. Obergeschoss, Ostflur
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Kurzbeschreibung
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2024
Stand: 09.02.2024