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4. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 15. Dezember 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Stellungnahme des Landkreises Schwandorf zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Oberer Bayerischer Wald“ zur Ordnung der Windkraftnutzung durch Festsetzung eines Zonierungskonzepts für die Errichtung von Windkraftanlagen

Der Vorsitzende Landrat Ebeling begrüßt Herrn Peter Blum, Planungsbüro Blum, Freising, der das vom Bezirk Oberpfalz in Auftrag gegebene Zonierungskonzept in der heutigen Sitzung vorstellt.

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik am 03.11.2014 unter  Beschluss-Nr. 12 vorberaten.

Herr  Blum, Planungsbüro Blum, Freising, erörtert das Zonierungskonzept anhand einer PowerPoint-Präsentation

KR Damm Alfred, ÖDP, nimmt Bezug auf Folie 21 des PowerPoint-Vortrags und die Aussage, max. 2 % bis 3 % des Landschaftsschutzgebiets seien als Ausnahmefläche zu realisieren. Er bittet um Auskunft, ob hierbei die 10-H-Regelung bereits berücksichtigt sei.

Herr Blum verneint dies und führt aus, Gegenstand der Untersuchung seien nur naturschutzfachliche Belange gewesen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling fügt an, bei Anwendung der 10-H-Regelung würden die auf den  Landkreis Schwandorf entfallenden möglichen Standorte nochmals deutlich reduziert werden. Lediglich im Bereich der Stadt Schwandorf würden noch wenige Flächen zur Verfügung stehen. Da die für die Errichtung und Nutzung von Windkraftanlagen vorgesehenen Ausnahmezonen erst durch die jeweilige Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung aktiviert werden müssten, könne aber auch von der strengen 10-H-Regelung abgewichen werden. Bei den  Gemeinden würden somit entsprechende Handlungsspielräume verbleiben.

Der Kreistag beschließt, dem 3. Entwurf der 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Oberer Bayerischer Wald“ zur Ordnung der Windkraftnutzung durch Festsetzung eines Zonierungskonzepts für die Errichtung von Windkraftanlagen in der vorliegenden Form zuzustimmen.