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2. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 08. Dezember 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 2 - Satzung für den Seniorenbeirat des Landkreises Schwandorf

Die Verwaltung informiert über den Sachverhalt.

KRin Thanheiser, SPD, fragt nach, ob es einen besonderen Grund dafür gäbe, dass Satz 2 in § 3 Abs. 1 „Der Seniorenbeirat gibt dem Kreistag jährlich eine Empfehlung über die Verteilung der im Haushalt bereit gestellten Mittel für die Seniorenförderung.“ der bisherigen Satzung nicht in die neue Satzung übernommen worden sei.

Die Verwaltung verneint dies. Der Seniorenbeirat habe dem Kreistag stets jährlich vorgeschlagen, die Hospiz- und Demenzinitiativen im Landkreis mit jeweils  400 € bzw. 450 € zu fördern. Weitere Vorschläge seien bisher nie eingegangen.

KRin Thanheiser, SPD, plädiert dafür, diesen Passus auch in die neue Satzung wieder einzubinden, da sonst leicht der Eindruck entstehen könne, der Kreistag sei an der Empfehlung des Seniorenbeirats nicht interessiert.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling stimmt dieser Auffassung zu und schlägt vor, den vorliegenden Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „… und den vorliegenden Satzungsentwurf mit der Ergänzung in § 2 Abs. 1, Spiegelstrich 5 „Der Seniorenbeirat gibt dem Kreistag jährlich eine Empfehlung über die Verteilung der im Haushalt bereit gestellten Mittel für die Seniorenförderung.“ zu beschließen.

Der Kreisausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, die Satzung für den Seniorenbeirat des Landkreises Schwandorf vom 10. November 1997 aufzuheben und den vorliegenden Satzungsentwurf mit der Ergänzung in § 2 Abs. 1, Spiegelstrich 5 „Der Seniorenbeirat gibt dem Kreistag jährlich eine Empfehlung über die Verteilung der im Haushalt bereit gestellten Mittel für die Seniorenförderung.“ zu beschließen.