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2. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 08. Dezember 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Asylsozialberatung für dezentral untergebrachte Asylbewerber;Kostenbeteiligung des Landkreises

Der Kreisausschuss beschließt:
Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015 bis 2017 beteiligt sich der Landkreis Schwandorf an den Kosten der Asylsozialberatung für dezentral untergebrachte Asylbewerber durch die Trägergemeinschaft Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz und Caritasverband. Von den nicht durch staatliche Fördermittel gedeckten Personal- und Sachkosten für 3,5 Vollzeitkräfte übernimmt der Landkreis Schwandorf gemäß dem beigefügten Finanzierungsplan Kosten in Höhe von ca. 107.200 € jährlich, dies entspricht ca. 43,1 % der Gesamtkosten. Die Kostenbeteiligung ist befristet bis zum 31.12.2017.