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11. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau

des Landkreises Schwandorf; Wahlperiode 2014/2020
Donnerstag, 13. Oktober 2016, 14.00 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 2 - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf Ausbau des Radwegenetzes entlang der Kreisstraßen

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert über den Sachverhalt.

KR Damm Siegfried, SPD, erläutert den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und betont die Bedeutung von Radwegen für die Verkehrssicherheit.

Er schlägt vor, zu ermitteln, wo Radwege möglich und erforderlich seien. Anschließend solle eine Prioritätenliste erstellt werden. Grundsätzlich solle der Radwegebau weiter vorangetrieben werden. Beispielhaft nennt er die Strecke zwischen Münchshofen und Bubach. Dort hätte evtl. vorausschauend beim Bau der Kreisstraße ein Radweg berücksichtigt werden können.

Die Verwaltung bemerkt, der Ausbau der Strecke Münchshofen – Bubach sei mit der Stadt Teublitz abgestimmt worden.

KR Damm Siegfried hält an der SAD 6 von Burglengenfeld nach Holzheim aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens einen Radweg ebenfalls für sinnvoll.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bedankt sich für die Einführung und verweist auf die beigefügten Unterlagen, unter anderem auf die Grundsätze des Radwegebaus im Landkreis Schwandorf des Ausschusses für Planung und Bau, Beschluss-Nr. 269 vom 05.07.2001.

Die grundsätzliche Unterscheidung liege in der überregionalen oder örtlichen Bedeutung eines Radweges. Er schlägt vor, für die beiden von KR Damm Siegfried genannten Beispiele die Möglichkeiten und Kosten zu ermitteln.

KR Damm Alfred, ÖDP, unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion, sieht es aber als schwierig an, den Radweg zwischen Bubach und Münchshofen zu verwirklichen. Als Alternativvorschlag wäre evtl. auch ein Radfahrstreifen in Betracht zu ziehen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bemerkt, innerorts sei ein Radfahrstreifen vorstellbar. Außerorts müsste die Fahrbahn jedoch verbreitert werden, weshalb sich kaum ein Kostenvorteil zu einem Fahrradwegneubau ergeben würde.

KR Sommer Bündnis 90/Die Grünen, möchte sich ebenfalls anschließen. Anhand des Beispiels des neuen und mit 70 % staatlich geförderten Radweges an der Staatsstraße von Bruck nach Nittenau ist er der Meinung, dass Radwege nicht unbedingt entlang der Staatsstraßen gebaut werden sollen, sondern ggf. alternative, schon vorhandene Wege genutzt werden könnten. Diese entsprechend herzurichten, wäre billiger und schöner.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling merkt an, dass diese Haltung jederzeit vertreten werden könne, aber dann die Diskussion im Ausschuss für Planung und Bau nicht an der richtigen Stelle sei.

KR Damm Siegfried, erklärt, dass im Interesse des Landkreises die größtmögliche Sicherheit und die Bezahlbarkeit zu suchen sei. Der Landkreis solle sich der Sache annehmen und nach angemessenen Möglichkeiten suchen. Absolut sei er gegen einen Fahrradstreifen, der nur eine Scheinsicherheit darstelle.

KR Bley, SPD, merkt an, dass der Radweg entlang der Staatsstraße, entgegen den Ausführungen von KR Sommer, hervorragend gut von der Bevölkerung angenommen würde. Da sich der Landkreis Schwandorf als sportlich, touristisch darstelle, solle man sich zum Beispiel an den Landkreis Cham anlehnen, der seine Kommunen bei Radwegebaumaßnahmen unterstütze. Wenn man sich mit dem Thema Radwegebau auf Landkreisebene beschäftigte, sei es sicherlich ein Gewinn für den Landkreis und die Kommunen sowie für die Verkehrssicherheit auf den Straßen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erwidert darauf, grundsätzlich könne man es so machen, müsse aber dann von den gefassten Grundsätzen abweichen. Er weist darauf hin, wenn von den Grundsätzen abgewichen werde und selber Radwege gebaut würden, wirke sich dies natürlich auf die Kreisumlage aus.

Der Vorsitzende bittet vorerst, vom Antrag der SPD-Fraktion in einem ersten Schritt Abstand zu nehmen. Er könne sich aber sehr gut vorstellen, die zwei konkret dort genannten Maßnahmen detailliert anzuschauen. Er schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, eine Kostenabschätzung zu ermitteln, um konkrete Zahlen zu haben. Dann erfolge entweder ein Kontakt zu den betroffenen Städten oder es werden die eigenen Grundsätze überarbeitet, wenn es der Landkreis selber machen möchte.

Die Verwaltung fragt nach, um welche Strecken es sich konkret handle. Sei es Münchshofen – Bubach und Waltenhof - Klardorf oder bedeute es auch Teublitz – Nittenau.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling und auch KR Damm Siegfried merken an, es handle sich um beide Strecken.

Die Verwaltung erklärt, die Strecke Teublitz – Bruck würde sich als Projekt anbieten, da es nach Nittenau keine Kreisstraße gäbe.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling modifiziert es nochmal. Die eine Strecke solle von Teublitz nach Bruck und die andere Strecke von Münchshofen nach Bubach und von Waltenhof nach Klardorf betrachtet werden.

KR Sommer merkt nochmals an, dass bei der Betrachtung auch die Alternativen entlang der Kreisstraßen nicht vergessen werden sollen.

KR Butz möchte anmerken dass der Radweg an der B14 besser angenommen werde, als der vorherige durch den Wald.

KR Damm Alfred weist darauf hin, dass der Radweg von Bubach Richtung Klardorf nach der Naabbrücke enden könne.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt vor, die benannten zwei Strecken sollen genauer untersucht und in einer der nächsten Sitzungen die Ergebnisse vorgestellt werden.

Der Ausschuss beschließt:
Die Strecken Münchshofen – Bubach und Waltenhof – Klardorf sowie die Strecke Teublitz – Bruck sollen hinsichtlich der Machbarkeit von Radwegen näher untersucht und das Ergebnis in einer der folgenden Sitzungen vorgestellt werden.