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10. Sitzung Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014/2020
Montag, 03. Juli 2017, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 8 - Kommunale Abfallwirtschaft; Möglichkeit der Sperrmüllsammlung bzw. -abholung auf Abruf; Antrag des KR Neuber, FWG vom 16. November 2015

Der Vorsitzende Landrat Ebeling berichtet zum Sachverhalt.

KRin Baumer, CSU, stellt fest, Sperrmüll könne an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Zusätzlich würde im 4-jährigen Turnus eine kostenlose Straßensperrmüllsammlung angeboten. Sie sehe daher keine Notwendigkeit an diesem System etwas zu ändern.

KR Neuber, FWG, wirft ein, bei Wohnungsauflösungen oder der Räumung eines Hauses würden rasch Transportprobleme auftreten. Auch die Begrenzung der Anliefermenge an den Wertstoffhöfen auf 0,5 m³ sei in solchen Fällen problematisch. Er regt an, die Möglichkeit zu schaffen, einmal jährlich eine größere Menge anliefern zu können. Er weist darauf hin, dass die Annahme von Sperrmüll hinsichtlich der angelieferten Menge an den Wertstoffhöfen häufig sehr individuell gehandhabt werde.
Außerdem bitte er um Auskunft, ober derzeit Kontrollen bezüglich des Inhalts der Restmülltonnen erfolgen würden, insbesondere im Hinblick auf kompostierbare Abfälle.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling entgegnet, für die Entsorgung größerer Sperrmüllmengen könnten Container bestellt werden. Die Kosten müssten selbstverständlich selbst getragen werden.

Die Verwaltung ergänzt, die kostenlose Sperrmüllsammlung sei nicht für komplette Haushaltsauflösungen gedacht. Dies sei schon aus Gründen der Gebührengerechtigkeit gegenüber allen Gebührenzahlern nicht darstellbar.

Zur Frage nach der Tonnenkontrolle führt sie aus, die Fa. Lober führe derzeit tatsächlich Kontrollen durch. Dabei würde geprüft, ob Müllmarken aufgeklebt und leserlich seien und ob diese Marken mit dem tatsächlichen Volumen übereinstimmen würden. Dieser Abgleich werde in bestimmten Intervallen immer wieder durchgeführt. Es handle sich dabei nicht um eine spezielle Prüfung im Hinblick auf Kompostabfälle.

KRin Baumer gibt zu bedenken, in bestimmten Fällen werde es nötig, Grüngut in der Restmülltonne zu entsorgen (z. B. samentragende Unkräuter, Ambrosia etc.). Sie bezweifelt, dass dies bei einer Kontrolle richtig bewertet werde und ggf. zu Beanstandungen führen könnte.

Die Verwaltung erklärt, selbstverständlich könne solches Grüngut in der Restmülltonne mit Kompostierermäßigung entsorgt werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling stellt fest, es liege kein Antrag vor, Änderungen an der bisherigen Praxis der Sperrmüllentsorgung herbeizuführen. Eine Beschlussfassung sei nicht erforderlich, der Bericht diene somit der Kenntnisnahme.