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10. Sitzung Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014/2020
Montag, 03. Juli 2017, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 9 - Kommunale Abfallwirtschaft; Einführung von kostenlosen Windelsäcken; Antrag der CSU-Fraktion vom 13. Februar 2017

Der Vorsitzende Landrat Ebeling  verweist zum Sachverhalt auf den Vorlagebericht des Sachgebiets 1.2. Er betont, seitens der Regierung der Oberpfalz werde die kostenlose Abgabe von Windelsäcken nach wie vor im Hinblick auf die Vorgaben des Art. 8 Abs. 4 KAG sehr kritisch gesehen. Sollten sogenannte Windelsäcke zur Verfügung gestellt werden, müssten diese nicht über die Abfallgebühren, sondern als freiwillige Leistung aus dem übrigen Kreishaushalt finanziert werden. Die verschiedenen Varianten und die jeweiligen Kosten seien im Vorlagebericht dargestellt. Zudem wäre der erhebliche Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Er verweist auf einen Pressebericht, wonach die Stadt Regensburg beschlossen habe, künftig einen Zuschuss zu Windelsäcken zu leisten.

KRin Baumer, CSU, stellt fest, bei Kleinstkindern (Wickelkindern) und Pflegedürftigen führe der Windelabfall rasch zu Kapazitätsengpässen bei der Restmülltonne. Sie regt an, zusätzliche Abfallsäcke anstelle von 4,00 € zu einer ermäßigten Gebühr von 2,00 € an diesen Personenkreis abzugeben. Damit könnte ein weiteres Zeichen für einen familienfreundlichen Landkreis gesetzt werden.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, berichtet, in der Gemeinde Pullach gebe es die Möglichkeit, eine Pflegetonne zu beantragen. Die Gebühr für diese Tonne sei deutlich günstiger als für die normale Restmülltonne. Die Tonne werde von der Gemeinde ausgegeben und könne zurückgeben werden, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Er bittet, das System der Gemeinde Pullach zu prüfen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling sagt zu, bei der Gemeinde Pullach nachzufragen und dieses Modell zu prüfen.

KR Krebs, SPD, wirft die Frage auf, ob für die Kosten der Windelentsorgung bei entsprechender Bedürftigkeit das Sozialamt oder die Krankenkassen zuständig seien. Bei der Begünstigung einzelner Gruppen, in diesem Fall Familien mit Kleinstkindern oder Pflegedürftigen, sehe er die Gefahr von Nachfolgeanträgen anderer Gruppierungen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt vor, zunächst das Modell der Gemeinde Pullach zu prüfen und erneut über das Thema zu diskutieren. Er bittet um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, das Modell der Gemeinde Pullach zur Windelentsorgung zu prüfen und in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik vorzustellen.“

Die Verwaltung wird beauftragt, das Modell der Gemeinde Pullach zur Windelentsorgung zu prüfen und in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik vorzustellen.