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8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 04. Dezember 2017, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 8 - Berichtswesen

Die Verwaltung berichtet über die Ausgaben und Einnahmen sowie die Fallzahlen im Bereich Jugendhilfe. Die letzte Hochrechnung im November 2017 der Ausgaben und Einnahmen im Haushalt 2017 habe ergeben, dass die angesetzten Mittel ausreichen würden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling hofft, es werde bei diesem Ergebnis bleiben.

Die Verwaltung berichtet von den Umsetzungen der Beschlüsse aus der Kreistagsklausur vom 26.09.2015. Es sei begonnen worden, die Punkte „Einarbeitung neuer Mitarbeiter“ und „Stärkung der Falleingangsphase und Diagnose des Hilfebedarfs“ zu erarbeiten. Beim Punkt Einarbeitung neuer Mitarbeiter sei ein sechsmonatiger Einarbeitungszeitraum angedacht, welcher sehr zeitintensiv sei. Es sei ein Drei-Phasen-Coaching-Plan erarbeitet worden. Bei Dienstantritt würde der/die Mitarbeiter/in bei einem Einführungsgespräch bei der Sachgebietsleitung eine Zuordnung zu einer einarbeitenden Fachkraft erfolgen, welche die Einarbeitung in diesen ersten sechs Monaten begleiten würde. Es würde eine ständige Reflektion der Arbeit zwischen Fachkraft und neuer/neuem Mitarbeiter/in erfolgen. Ein Abschlussgespräch mit der Sachgebietsleitung runde die Einarbeitungszeit ab. Es gäbe sehr positive Rückmeldungen von den neuen Mitarbeitern für diese Form der Einarbeitung. Zum zweiten Punkt sei anzumerken, dass Hospitationen bei Anträgen auf Schulbegleitung an den verschiedenen Schulen stattgefunden hätten. Im Jahr 2017 seien 13 neue Fälle zur Schulbegleitung begonnen worden. Leider habe sich der Punkt „Stärkung der Fallsteuerung im sozialen Dienst“ im Jahr 2017 noch nicht umsetzen lassen. So solle bei der Hilfeplanung eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, bei welcher der Hilfeplan evaluiert werden solle um festzustellen, ob dieser überarbeitet werden müsse oder nicht. Um jedoch so eine Arbeitsgruppe gründen zu können, bedürfe es eines festen Personalstamms. Da es in letzter Zeit immer wieder Personalwechsel gegeben habe, sei dies momentan schlecht möglich.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bedankt sich für den Bericht und ist ebenfalls der Meinung, bei Personalwechsel sei eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema momentan schwierig umzusetzen.

KRin Roidl, SPD, fragt nach, welcher Personenkreis denn Schulbegleitung machen würde und von wem diese bezahlt würden.

Die Verwaltung erklärt, die Kosten würden zu 100 % von der Jugendhilfe getragen. Für die Schulbegleitung wären Personen wie Sozialpädagogen, Erzieher oder Kinderpfleger geeignet und ergänzt, es könne auch fachfremdes Personal eingesetzt werden, welches mit „Herz und Verstand“ sich der Aufgabe widme. Die Schulbegleitung sei aber immer individuell auf das Kind abgestimmt. Danach würde sich auch die Stundenanzahl und die Festlegung in welchen Unterrichtsstunden Bedarf bestünde und die Auswahl der jeweils geeigneten Person, richten.

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.