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17. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 12. März 2018, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 7 - Bekanntgabe und Bestätigung einer dringlichen Anordnung nach Artikel 34 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO); Betrauungsakt Geburtshilfe 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert über den Sachverhalt.

Er fügt an, um die förderrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, habe die Betrauung des Krankenhauses St. Barbara Schwandorf mit der Erbringung stationärer und ambulanter medizinischer Versorgungsleistungen im Fachbereich Geburtshilfe bis zum 31.12.2017 erfolgen müssen. Aus diesem Grund sei am 28.12.2017 eine entsprechende dringliche Anordnung nach Artikel 34 Absatz 3 Landkreisordnung (LKrO) getroffen worden.

Auf Nachfrage von KRin Thanheiser, SPD, wie hoch das vom Landkreis zu tragende Defizit voraussichtlich sein werde, teilt Ltd. VDin Dr. Birzer mit, die Summe betrage bei einer Fördersumme von 1 Mio. € maximal 150.000,00 € und werde frühestens im Haushalt 2019 wirksam. Es handle sich um ein überschaubares Risiko.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, fragt, wie wahrscheinlich es sein, dass dieses Defizit anfalle.

Ltd. VDin Dr. Birzer berichtet, seitens des Krankenhauses St. Barbara Schwandorf könne dazu noch keine Aussage getroffen werden. Man habe aber gemeinsam ein System entwickelt, wie das Defizit berechnet werden solle.

KR Flierl, CSU, betont, wie wichtig die Sicherstellung der Geburtshilfe für den ländlichen Raum sei. Die CSU-Fraktion begrüße daher ausdrücklich diese Entscheidung. Er regt an, nach den Haushaltsberatungen einen Bericht im zuständigen Ausschuss unter Beiziehung des Geschäftsleiters des Krankenhauses St. Barbara Schwandorf zu geben.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling sagt den Bericht in einer der nächsten Sitzungen zu.

KR Neuber, FWG, schließt sich den Ausführungen von KR Flierl an. Durch die Deckelung des maximal vom Landkreis zu übernehmenden Eigenanteils am Defizit sei das Risiko begrenzt.

KR Kimmerl, ÖDP, bittet um Auskunft, ob nur die Krankenhausleistungen gefördert würden oder auch die Leistungen der Hebammen eingeschlossen seien.

Ltd. VDin Dr. Birzer erklärt, die genauen Förderrichtlinien würden noch nicht vorliegen. Eine Beantwortung dieser Frage sei daher noch nicht möglich. Sie halte es aber für nicht sehr wahrscheinlich, dass die Leistungen der Hebammen eingeschlossen würden.

Der Kreistag nimmt vom Betrauungsakt Geburtshilfe vom 28. Dezember 2017 Kenntnis und bestätigt den Betrauungsakt. Der Betrauungsakt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

KRin Dr. Plank, CSU, ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.