Sprungziele
Inhalt

18. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 23. April 2018, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 2 - Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verweist auf den Vorlagebericht des Sachgebiets 1.3.

Der Kreishaushalt wurde in folgenden Sitzungen vorberaten:
Jugendhilfeausschuss am 4. Dezember 2017, Beschluss-Nr. 64
Kreistag am 12. März 2018, Beschluss-Nr. 160 (Einbringung Haushaltsentwurf)
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur am 13. März 2018, Beschluss-Nr. 39
Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik am 15. März 2018, Beschluss-Nr. 75
Ausschuss für Planung und Bau am 21. März 2018, Beschluss-Nr. 277
Personalausschuss am 22. März 2018, Beschluss-Nr. 116
Kreisausschuss am 9. April 2018, Beschluss-Nr. 167 (Jahresrechnung) sowie Beschluss-Nr. 168).

Anschließend folgen die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden KRin Thanheiser - SPD, KR Flierl – CSU, KR Neuber – FWG, KR Kimmerl – ÖDP und KR Sommer – Bündnis 90/Die Grünen.

KRin Thanheiser, SPD, beantragt eine erneute intensive Befassung mit den Ausgaben im Jugendhilfebereich, um den Steigerungen Einhalt zu gebieten. Sie erinnert dazu an die diesbezügliche Klausurtagung am 26.09.2015.

Außerdem nimmt sie Bezug auf die Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau am 19.02.2018 und die Besichtigung des Sonderpädagogischen Förderzentrums Nabburg mit den dort aufgezeigten Raumproblemen. Die SPD-Kreistagsfraktion regt an, konzeptionelle und pädagogische Planungen zur Beseitigung der Raumnot zu betreiben. Als sinnvoll würde dabei, auch im Sinne der Inklusion, ein Neubau auf dem Grundstück neben der bestehenden Grund- und Mittelschule Nabburg erachtet. Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, die Umsiedlung des Sonderpädagogische Förderzentrums Nabburg neben die Grund- und Mittelschule Nabburg zu prüfen.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, beantragt, das Klimaschutzkonzept von Herrn Prof. Dr. Brautsch, insbesondere für die in dieser Wahlperiode neuen Kreisräte, nochmals vorzustellen und in einem Zwischenbericht auf die in den letzten fünf Jahren erzielten Erfolge einzugehen und einen Ausblick auf die nächsten Jahre zu geben. Anschließend solle über die Einstellung eines Klimaschutzmanagers, wie im Klimaschutzkonzept vorgesehen, beraten werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bittet KR Sommer, den Antrag kurz schriftlich zu formulieren und ihm zuzuleiten.

KR Neumeier, JW, spricht von einem guten Haushaltsentwurf. Besonders erfreulich sei der fortgesetzte Schuldenabbau unter Beibehaltung des hohen Investitionsniveaus. Durch die Senkung des Kreisumlagehebesatzes um 1 % würden auch die Belange der kreisangehörigen Kommunen ausreichend berücksichtigt. Einziger Wermutstropfen seien die weiterhin enorm hohen Ausgaben in der Jugendhilfe.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling fordert zur Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag auf. 

1.Der Kreistag stimmt der Haushaltssatzung zu:
Haushaltssatzung des Landkreises Schwandorf für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
                 
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                133.566.488 €
und
im Vermögenshaushalt
                 in den Einnahmen und Ausgaben mit                                   25.652.340 € ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 €  festgesetzt. 

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.890.000 festgesetzt.

§ 4
(1)  Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der
nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes als Kreisumlage auf die kreis-
angehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 67.269.942 € (Umlagesoll) festgesetzt.                                                                                           

(2)  Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden, vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellten Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

Grundsteuer A (ohne gemeindefreie Gebiete)                                                1.144.194 €
Grundsteuer B                                                                                               12.689.888 €
Gewerbesteuer                                                                                              53.336.885 €
Einkommensteuerbeteiligung                                                                        60.007.149 €
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer                                        6.340.962 €
80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen 2017                                  22.922.647 €
 
Summe der Umlagegrundlagen                                                                   156.441.725 €

(3)  Die Umlagesätze für die Kreisumlage nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichs-gesetzes werden einheitlich auf 43,00 v. H. festgesetzt.                                                                   

(4)  Die Steuersätze (Hebesätze) für Steuern, die der Landkreis aus gemeindefreien Grundstücken erhebt, werden wie folgt festgesetzt:                                                                        
            1. Grundsteuer für die land- und forstwirt-
                wirtschaftlichen Betriebe (A)                                                             310 v. H.

            2. Grundsteuer für die Grundstücke (B)                                              310 v. H.

            3. Gewerbesteuer                                                                                400 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

2.Der Kreistag stimmt dem als Anlage vorgelegten Finanzplan mit dem zugrundeliegendem Investitionsprogramm sowie dem haushaltsrechtlichen Stellenplan 2018 zu.

Im Anschluss wird das Heft „Kreishaushalt 2018. Zahlen – Daten – Fakten“ an die Kreistagsmitglieder verteilt.