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18. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 23. April 2018, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Antrag auf Herausnahme einer Teilfläche der Fl.Nr. 25/2 der Gemarkung Haindorf aus der Schutzzone des "Naturparks Oberpfälzer Wald".

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert über den Sachverhalt.

Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Kreistages am 24.07.2018, Beschluss-Nr. 146 behandelt.

KR Schärtl, SPD, erinnert an die Beschlussfassung am 24.07.2018 und betont, die Situation habe sich nun noch verschärft, da die geplante Anlage nun fast doppelt so groß werden solle. Er betont, er halte das Vorhaben aus naturschutzfachlichen Gründen sowie aus Gründen des Hochwasserschutzes für nicht genehmigungsfähig und verweist auf seine Ausführungen in der Kreistagssitzung am 24.07.2018.

KR Flierl, CSU, erwidert, es sei lediglich eine Fläche von 1,7 ha betroffen. Es gehe heute nur darum, diesen Bereich aus der Schutzzone des Naturparks Oberpfälzer Wald herauszunehmen, um grundsätzlich weitere Planungen zu ermöglichen. Alle anderen Fakten seien von den zuständigen Behörden zu beurteilen. Die CSU-Fraktion könne dem Vorhaben analog zu o. g. Beschluss unter der Bedingung zustimmen, wenn die Ausweisung des neuen Baugebietes in den Bauleitplänen der Stadt Nabburg auf den genannten Flächen trotz der Lage in einem Überschwemmungsgebiet nach § 78 Abs. 2 WHG ausnahmsweise zugelassen wird und im Übrigen im Bauleitplanverfahren dem Vorhaben keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schließt sich diesem Vorschlag an. Er fügt an, davon unberührt bleibe die Möglichkeit der Stadt Nabburg zu beschließen, diesen Bebauungsplan nicht aufzustellen.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, sieht in der geplanten Photovoltaikanlage eine naturverträgliche Möglichkeit die regenerativen Energien auszubauen und die Energiewende voranzutreiben. Durch die vorgesehene Einschränkung im Beschlussvorschlag könne einer Herausnahme der Fläche aus der Schutzzone zugestimmt werden.

KR Neuber, FWG, schließt sich den Ausführungen von KR Flierl und KR Sommer an.

KR Damm Alfred, ÖDP, beurteilt das Vorhaben kritisch. Dem Vorteil der Erzeugung von regenerativer Energie stünden erhebliche Nachteile durch den Eingriff in die Schutzzone des Naturparks Oberpfälzer Wald entgegen. Er verweist auf die ablehnende Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde und die Ausführungen im Vorlagebericht. Aus den dort aufgezeigten Gründen lehne er eine Herausnahme der Fläche aus der Naturparkschutzzone ab.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bittet um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag: „Die für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage erforderliche Fläche des Grundstücks Fl.Nr. 25/2 der Gemarkung Haindorf wird aus der Schutzzone des „Naturparks Oberpfälzer Wald“ herausgenommen, wenn die Ausweisung des neuen Baugebietes in den Bauleitplänen der Stadt Nabburg auf den genannten Flächen trotz der Lage in einem Überschwemmungsgebiet nach § 78 Abs. 2 WHG ausnahmsweise zugelassen wird und im Übrigen im Bauleitplanverfahren dem Vorhaben keine wichtigen Gründe entgegenstehen.“

Die für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage erforderliche Fläche des Grundstücks Fl.Nr. 25/2 der Gemarkung Haindorf wird aus der Schutzzone des „Naturparks Oberpfälzer Wald“ herausgenommen, wenn die Ausweisung des neuen Baugebietes in den Bauleitplänen der Stadt Nabburg auf den genannten Flächen trotz der Lage in einem Überschwemmungsgebiet nach § 78 Abs. 2 WHG ausnahmsweise zugelassen wird und im Übrigen im Bauleitplanverfahren dem Vorhaben keine wichtigen Gründe entgegenstehen.