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Was tun bei Verdacht auf sexuelle Gewalt?

 

Signale erkennen und dem Verdacht nachgehen

Wenn Sie Auffälligkeiten, wie im Dokument „Was ist sexuelle Gewalt?“ beschrieben, feststellen, nehmen Sie diese unbedingt ernst und beobachten Sie diese näher. Stabilisieren Sie die Vertrauensbeziehung zum Kind, so erhöhen Sie die Chance, dass dieses sich Ihnen anvertraut.

Das Wichtigste ist, bei Anzeichen eines Verdachts auf sexuelle Gewalt Ruhe zu bewahren und sich über Beobachtungen Aufzeichnungen zu machen. Es kann sein, dass Ihnen dabei Auffälligkeiten aus der Vergangenheiten bewusst werden, die Sie damals anders bewertet hatten. Vermeiden Sie vorschnelle Handlungen. Überlegen Sie in Ruhe, an welche Stelle Sie sich wenden wollen, um den Verdacht mit professioneller Hilfe abzuklären und für das Kind fachlich geeignete Hilfe sicherzustellen. Haben Sie keine Angst davor, sich durch einen falschen Verdacht zu blamieren. Nur durch die gemeinsame Abklärung von Verdachtsmomenten mit professionellen Stellen können Sie helfen, einen Missbrauch frühzeitig zu erkennen und weitere Übergriffe zu verhindern.

 

Verhalten gegenüber dem Kind

Gehen Sie im Gespräch mit dem Kind äußerst behutsam vor. Zeigen Sie dem Kind, dass Sie ansprechbar und hilfsbereit sind. Erklären Sie dem Kind den Unterschied zwischen guten und schlechten Geheimnissen und sagen Sie ihm, dass es sein Geheimnis lüften darf. Nehmen Sie die Aussagen des Kindes ernst, schenken Sie diesen unbedingt Glauben und zeigen Sie ihm, dass Sie auf seiner Seite stehen.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Kind bereit ist, fragen Sie es ganz direkt, ob es von jemandem angefasst wurde oder jemanden anfassen sollte. Vermitteln Sie auch, dass es sogar vorkommen kann, dass Berührungen zum Teil auch angenehm oder sehr verwirrend sein können. Akzeptieren Sie auch die oftmals sehr widersprüchlichen Gefühle des Kindes dem Täter gegenüber.

-       nehmen Sie Schuldgefühle

-       machen Sie nie Vorwürfe

-       loben Sie das Kind für seinen Mut, darüber zu reden

-       sagen Sie dem Kind, dass die Handlungen Unrecht waren

-       erkundigen Sie sich nach den Drohungen des Täters

-       lassen Sie sich nicht in das Geheimnis einbinden

-       informieren Sie das Kind über alle nötigen Schritte, die Sie tun werden

-       benennen Sie die Konsequenzen für den Täter klar und nehmen Sie die kindlichen Ängste hierzu ernst

-       respektieren Sie, wenn das Kind nicht unentwegt über den Missbrauch sprechen möchte

 

Umgang mit dem Täter

Eine allgemeingültige Vorgehensweise gibt es nicht. Wenn Sie den mutmaßlichen Täter auf den Missbrauchsvorwurf ansprechen, kann dies zu erheblichen Gefahren für alle Beteiligten führen. Bleiben Sie mit ihrem Problem nicht alleine und holen Sie sich vorab fachkundigen Rat und tatkräftige Unterstützung.

Stellen Sie sicher, dass das Kind vor weiteren Übergriffen geschützt ist. Niemand ist zu einer Anzeige bei der Polizei oder einer Mitteilung beim Jugendamt verspflichtet, aber jeder der Kenntnis von einem sexuellen Missbrauch erlangt, hat die moralische Pflicht, für geeignete Hilfe zu sorgen.

Holen Sie sich professionelle Unterstützung. Niemand kann ein Kind alleine retten.

 

 

09.10.2018