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Kommunalwahl 2020

Landratswahl 2020 

Kreistagswahl 2020 (Ergebnisse sind voraussichtlich erst ab Montag, 16.03.2020, verfügbar)

Bürgermeisterwahl 2020 mit Stichwahlergebnissen

Die Ergebnisse der Landrats- und der Bürgermeisterwahl werden am Wahlabend laufend aktualisiert.

Muster - Stimmzettel Kreistag 2020                    Muster - Stimmzettel Landrat 2020

Probe - Stimmzettel Kreistagswahl 2020 (Empfohlene Browser: Chrome, Firefox, Edge)

 

Über folgende Links können Sie die Wahlergebnisse der Landkreisgemeinden aufrufen (Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehmen wir keine Gewähr).

 

Altendorf https://wahlen.gemeinde-altendorf.de/
Bodenwöhr https://www.bodenwoehr.de/rathaus-politik/kommunalwahlen-2020/
Bruck i.d.OPf. http://wahlen.marktbruck.de/buergermeister/

http://wahlen.marktbruck.de/gemeinderat/

Burglengenfeld https://wahlen.burglengenfeld.de/
Dieterskirchen https://wahlen2020.vg-neunburg.de/dk/bgm/

https://wahlen2020.vg-neunburg.de/dk/gr/

Fensterbach https://www.fensterbach.de/kommunalwahl
Gleiritsch http://www.brand-eslarn.de/kwahl2020/bgm/

http://www.brand-eslarn.de/kwahl2020/grgl/

Guteneck https://wahlen.guteneck.de/
Maxhütte-Haidhof https://www.maxhuette-haidhof.de/
Nabburg https://wahlen.nabburg.de/
Neukirchen-Balbini https://wahlen2020.vg-neunburg.de/nb/bgm/

https://wahlen2020.vg-neunburg.de/nb/gr/

Neunburg vorm Wald https://neunburgvormwald.de/fileadmin/wahlen1

https://neunburgvormwald.de/fileadmin/wahlen2    

Niedermurach http://www.brand-eslarn.de/kwahl2020/bgm/

http://www.brand-eslarn.de/kwahl2020/grni/

Nittenau https://www.nittenau.de/aktuelles/kommunalwahl2020/bgm-wahl

https://www.nittenau.de/aktuelles/kommunalwahl2020/gdr-wahl

Oberviechtach https://oberviechtach.de/index.php?article_id=276&highlight=Wahlergebnisse
Pfreimd https://www.pfreimd.de/wahlen/ergebnisse.html
Schmidgaden  https://wahlen.schmidgaden.de/Wahlen/GR2020/ergebnisse.html

https://wahlen.schmidgaden.de/Wahlen/BGM2020/buergermeisterwahl.html

Schönsee https://www.vg-schoensee.de/vg-schoensee/wahlen/Wahl-2020-03-15/09376176/html5/index.html
Schwandorf https://wahlen.schwandorf.de/
Schwarzach b.Nabburg  http://vg-schwarzenfeld.de/ 
Schwarzenfeld http://vg-schwarzenfeld.de/
Schwarzhofen https://wahlen2020.vg-neunburg.de/sh/bgm/

https://wahlen2020.vg-neunburg.de/sh/gr/

Stadlern  https://www.vg-schoensee.de/vg-schoensee/wahlen/Wahl-2020-03-15/09376176/html5/index.html 
Steinberg am See https://www.vg-wackersdorf.de/Steinberg-am-See/index.php?&object=tx,2734.14&ModID=255&FID=2734.3624.1&kat=&kuo=1&call=0&k_sub=0&La=1
Stulln http://vg-schwarzenfeld.de/
Teublitz http://teublitz.wahlen.inixmedia.de/kw2020/bgm/

http://teublitz.wahlen.inixmedia.de/kw2020/sr/

Teunz http://www.brand-eslarn.de/kwahl2020/bgm/

http://www.brand-eslarn.de/kwahl2020/grte/

Thanstein https://wahlen2020.vg-neunburg.de/th/bgm/

https://wahlen2020.vg-neunburg.de/th/gr/

Trausnitz https://www.trausnitz.de/wahlen/ergebnisse.html
Wackersdorf https://www.vg-wackersdorf.de/Wackersdorf/index.php?&object=tx,2734.14&ModID=255&FID=2734.3624.1&kat=&kuo=1&call=0&k_sub=0&La=1
Weiding https://www.vg-schoensee.de/vg-schoensee/wahlen/Wahl-2020-03-15/09376176/html5/index.html
Wernberg-Köblitz https://kommunalwahl.markt-wernberg-koeblitz.de/2020/
Winklarn http://www.brand-eslarn.de/kwahl2020/bgm/

http://www.brand-eslarn.de/kwahl2020/grwi/

Die Gemeinde- und Landkreiswahlen finden am Sonntag, den 15. März 2020 statt. Im Rahmen der Landkreiswahlen werden neben dem Landrat auch 60 Kreisräte für den Kreistag des Landkreises Schwandorf gewählt. Bei den Gemeindewahlen entscheiden die Wähler in den 33 Städten und Gemeinden des Landkreises über die Besetzung des jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderats. Insgesamt sind 496 Stadt- bzw. Gemeinderatsmitglieder zu wählen. In 30 Städten und Gemeinden werden die Ersten Bürgermeister bzw. der Oberbürgermeister neu gewählt. Lediglich in den Gemeinden Bodenwöhr und Wackersdorf sowie im Markt Wernberg-Köblitz finden keine Bürgermeisterwahlen statt, da die Amtszeit der berufsmäßigen Bürgermeister dort außerhalb der Wahlzeit des Gemeinde- bzw. Marktrates endet. Die Wahl erfolgt grundsätzlich für die nächsten sechs Jahre.

Der erste Bürgermeister entscheidet in der Regel über die alltäglichen Routinefragen und die unaufschiebbaren Angelegenheiten einer Stadt bzw. einer Gemeinde. Er ist Vorsitzender des Rats und seiner Ausschüsse und der Leiter der Verwaltung. Der Stadt- bzw. Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten, die für die Gemeinde von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Landrat erledigt zusammen mit dem Kreistag dieselben Aufgaben auf Ebene des Landkreises Schwandorf.

Mit Ihren Stimmen entscheiden Sie darüber, wer in den kommenden sechs Jahren die Verantwortung für die Entwicklung Ihres Heimatortes bzw. Landkreises erhalten soll!

Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie vorher zugeschickt bekommen, ist die genaue Bezeichnung und Anschrift Ihres Wahllokals angegeben. Nehmen Sie diese bestenfalls am Wahltag mit, damit Ihre Stimmberechtigung vor Ort einfach zu überprüfen ist. Die Wahlbenachrichtigung muss aber nicht zwingend mitgenommen werden. Vorsorglich sollten Sie dann aber einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Reisepass) parat haben, um sich ausweisen zu können.

Jeder Wahlberechtigte kann zudem die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Hierfür muss ein Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Anträge müssen spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 13. März 2020, 15 Uhr, bei der Gemeinde vorliegen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Es empfiehlt sich, für den Antrag das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden. Der Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen.

 

Wahlberechtigte (Art. 1, 2 GLKrWG, § 1 GLKrWO)

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag

  •  Unionsbürger (= alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) sind,
  •  das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  •  sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten
  •  und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Stimmvergabe

Wahl der Bürgermeister und des Landrats

Sie erhalten für die Wahl des Ersten Bürgermeisters oder des Oberbürgermeisters einen gelben, für die Wahl des Landrats einen hellblauen Stimmzettel. Sie haben auf beiden Zetteln je 1 Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Aus der Stichwahl geht als der erste Bürgermeister bzw. Landrat hervor, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.

Wahl der Gemeinderäte und Kreistage

Für die Wahl der Gemeinderäte erhalten Sie einen hellgrünen Stimmzettel, für die Wahl der Kreisräte einen weißen. Sie haben grundsätzlich so viele Stimmen, wie Sitze im Gemeinderat bzw. Kreistag zu vergeben sind. Die Zahl der möglichen Stimmen steht ganz oben auf dem Stimmzettel. Sie richtet sich nach der Einwohnerzahl Ihrer Gemeinde. In Gemeinden mit bis zu 3 000 Einwohnern kann die Zahl der Bewerber bis auf das Doppelte der zu wählenden ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhöht werden. Damit haben Sie auch doppelt so viele Stimmen, wie Sitze im Gemeinderat zu verteilen sind.

Bei der Vergabe Ihrer Stimmen ist folgendes zu beachten:

Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz (in der jeweiligen Spalte ganz oben) als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerber (einzeln oder gehäufelt, aus einer oder aus mehreren Listen) zu verteilen. Bei einer gehäufelten Stimmverteilung können Sie einem Bewerber maximal 3 Stimmen geben. Zudem kann es v.a. bei kleineren Gemeinden vorkommen, dass es keinen bzw. nur einen Wahlvorschlag gibt. Ist dies bei einer Wahl des Gemeinderats oder des Kreistags der Fall, haben Sie doppelt so viele Stimmen, wie ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Ist nur ein Wahlvorschlag enthalten, sind Sie an diesen nicht gebunden. Vielmehr können Sie auf dem Stimmzettel handschriftlich auch andere wählbare Personen (Nachname, Vorname, Beruf, Anschrift) eintragen. Eine Häufung Ihrer Stimmen ist dabei ausgeschlossen, Sie dürfen jedem Bewerber nur eine Stimme geben. Wichtig ist vor allem, dass Sie die Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten, da Ihre Wahl sonst ungültig ist. Liegt bei der Bürgermeister- oder Landratswahl nur ein Wahlvorschlag vor, sind Sie daran ebenfalls nicht gebunden. Sie können gleichermaßen bei keinem bzw. nur einem Wahlvorschlag eine andere wählbare Person auf dem Stimmzettel eintragen. 

Ihr Stimmzettel ist zudem ungültig, wenn

  •  Sie den Stimmzettel leer, also ohne eine Stimmabgabe einreichen
  •  Nicht klar erkennbar ist, für wen Sie gestimmt haben
  •  Sie den Stimmzettel mit zusätzlichen Bemerkungen versehen

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguё/Schepers. Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschläge auf einen Sitz fällt dieser dem Wahlvorschlag zu, dessen in Betracht kommende sich bewerbende Person die größere Stimmenzahl aufweist; sonst entscheidet das Los. Eine Sperrklausel gibt es bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern nicht.

Mit den vorläufigen Ergebnissen zur Wahl ist regelmäßig noch am Wahlabend zu rechnen. Das endgültige Wahlergebnis wird in den Tagen nach der Wahl u.a. auf dieser Seite veröffentlicht.

Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt Ihrer Gemeinde bzw. das Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten im Landratsamt Schwandorf, falls Sie Fragen zu den Kommunalwahlen haben. 

Als Ansprechpartner stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung:

Kreiswahlleiterin

Anite Plank, Telefon 09431 / 471 - 202


Stellvertretender Kreiswahlleiter

Johann Wiesent, Telefon 09431 / 471 - 358


Wahlsachbearbeiter

Anita Hofrichter, Telefon 09431 / 471 - 334

Doris Klösel, Telefon 09431 / 471 - 333

 

Nähere allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2020 finden Sie unter:

www.deinewahl.bayern.de

www.statistik.bayern.de/wahlen

www.blz.bayern.de/thema-im-fokus/wahlen/meldungen.html  

16.03.2020