Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Wasserschutzgebiet; Festsetzung
Zuständige Behörde:
Team 610 - Wasserrecht und Bodenschutz
Teamsprecherin Nicole Graf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Teamsprecherin Nicole Graf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
09431 / 471 - 467
09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
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09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:
09431 / 471 - 476
09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 235, 2. Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 235, 2. Obergeschoss, Südflur
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Grundwasserschutz Bayern
Kurzbeschreibung
Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und von der Kreisverwaltungsbehörde per Verordnung festgesetzt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 07.08.2023
Stand: 07.08.2023