Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen
Zuständige Behörde:
Team 610 - Wasserrecht und Bodenschutz
Teamsprecherin Nicole Graf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Teamsprecherin Nicole Graf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
09431 / 471 - 467
09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
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09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:
09431 / 471 - 474
09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 234, 2. Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 234, 2. Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 359
09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 235, 2. Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 235, 2. Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 359
09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 235. 2. Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 103
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 235. 2. Obergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.12.2023
Stand: 15.12.2023