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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft


Zuständige Behörde:

Team 610 - Wasserrecht und Bodenschutz
Teamsprecherin Nicole Graf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 467
Fax 09431 / 471 - 103
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Nicole Graf
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 467
Fax 09431 / 471 - 103
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 244, 2. Obergeschoss, Südflur
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Armin Gauer
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 452
Fax 09431 / 471 - 103
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 243, 2. Obergeschloss, Südflur
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Eleonore Reger
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 194
Fax 09431 / 471 - 407
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 243, 2. Obergeschoss, Südflur
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Verfügbare Formulare:

Vollmacht des Eigentümers zur Einholung der Auskunft aus dem Altlastenkataster
Externer Dokumentlink

Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
Externer Dokumentlink

Kurzbeschreibung

Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.


Beschreibung

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen sowie Altlastenflächen können Sie sich über den öffentlichen Zugang über das Online-Verfahren "ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem" online abrufen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.


Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.12.2023
Voraussetzungen

Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.

Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.


Erforderliche Unterlagen
  • Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
  • für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
  • Flurkartenauszug oder Lagekarte

Online Verfahren
  • Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS

    Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf):
  • Vollmacht des Eigentümers zur Einholung der Auskunft aus dem Altlastenkataster
    Sie können die Vollmacht des Eigentümers zur Einholung der Auskunft aus dem Altlastenkatastererteilen online übermitteln.
  • Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
    Sie können eineAuskunft aus dem Altlastenkataster online beantragen.

Kosten

Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig.

Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sind gebührenfrei. 


Weiterführende Links
Verfahrensablauf

Der Antrag aus Auskunft aus dem Altlastenkataster kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.

Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen, kann ein Antrag auf Auskunft auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden. 


Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist fallspezifisch.
Rechtsbehelf
keiner