Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Asylverfahren; Asylantragstellung
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Kurzbeschreibung
Über Asylanträge, einschließlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und von subsidiärem Schutz, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sobald ein Asylantrag gestellt ist, entscheidet das Bundesamt auch darüber, ob Abschiebungsschutz unabhängig von politischer Verfolgung bzw. Gefahren im Sinne der europäischen Bestimmungen zu gewähren ist.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Stand: 29.02.2016
Stand: 29.02.2016