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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 2.4 - Kreisjugendamt
Leitung Martin Rothut
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 0
Fax 09431 / 471 - 382
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Stefan Kuhn
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 389
Fax 09431 / 471 - 382
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E25, Erdgeschoss, Ostflur
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Beschreibung

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinzuführen.

Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogen Jugendarbeit,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung und
  • Jugendberatung.

Daneben fördert der Freistaat Bayern als überörtlicher Träger der Jugendarbeit auch Schullandheime und Jugendherbergen, das Jugendgästehaus Dachau, das Kinder- und Jugendfernsehfestival Prix Jeunesse International, das Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem; sowie den Ring Politischer Jugend und Fußballfanprojekte.

Freistellung zur Jugendarbeit Arbeitsbefreiung

Sozialgesetzbuch VIII

Bayerischer Jugendring K.d.ö.R (BJR) mit Bezirks-, Kreis- und Stadtjugendringen; Bezirke; Landkreise; kreisfreie und kreisangehörige Gemeinden

http://www.stmas.bayern.de/jugendarbeit/index.php

http://www.bjr.de/

http://www.institutgauting.de

http://www.jugendbildungsstaetten.de/

http://schullandheim-bayern.de/

http://bayern.jugendherberge.de/

http://www.jgh-dachau.de/

http://www.prix-jeunesse.de/

http://www.tandem-org.de/

http://www.kos-fanprojekte.de/


Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Stand: 13.12.2016
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf

Bei Fragen zur Jugendarbeit wenden Sie sich bitte an das Jugendamt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt, die Gemeinde, den Bezirk oder den Bayerischen Jugendring.


Hinweise

Der Freistaat Bayern als überörtlicher Träger der Jugendarbeit fördert Investitionen bei Bayerischen Schullandheimen und Jugendherbergen, die Stiftung Jugendgästehaus Dachau, das Kinder- und Jugendfernsehfestival Prix Jeunesse International, das Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem, den Ring Politischer Jugend Bayern und Fußballfanprojekte.


Fristen

keine


Kosten

keine