Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 291
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E28a, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E28a, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 442
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E31, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E31, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 293
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E 27, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E 27, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 611
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E26, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E26, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2023
Stand: 08.08.2023